Ich weiß jetzt nicht wie es aktuell ist, aber man konnte mal seine Kennzeichen immer selbst montieren. (Siehe auch Beitrag #24 hier im Thema) Das musste man bei der Anmeldung angeben und ein Bescheinigung unterzeichnen, dass man für die Befestigung der Kennzeichen selbst verantwortlich ist.
Vielleicht kann ja mal jemand genaueres dazu berichten, der vor kurzen in der Autostadt war.
Gem.
FZV §12 Abs. 3 muss das Kennzeichen lediglich fest montiert sein, womit wird nicht vorgeschrieben. Warum sollte Klett nicht erlaubt sein, @payday gibt dafür eine Quelle?