Preiserhöhung GTI

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Re: Preiserhöhung GTI

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Gepostet: 18.02.2023 - 09:30 Uhr  ·  #17
Zitat geschrieben von asango

Nein, der Vertragsabschluss ist bindend. Beim mir wäre es jetzt die dritte Erhöhung.


mein Händler sagte mir, dass die Preisgarantie nach Vertragsabschluss nur 6 Monate gelten würde
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Re: Preiserhöhung GTI

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Gepostet: 18.02.2023 - 13:14 Uhr  ·  #18
SWR hat dazu einen Beitrag erstellt.
Vielleicht hilft der weiter.

Kenn nur, dass wenn der Händler 6 Wochen die vereinbarte Lieferfrist überzieht und man ihm noch 2 Wochen Nachfrist gibt, kann man vom Vertrag zurücktreten.

ADAC
hat auch was zur Preiserhöhung und deren Rahmenbedingungen.

Alles was bis in 4 Monaten vertraglich geliefert werden sollte, darf keine Preiserhöhung haben (BGB §309-1).
Trifft bei Autokauf wohl eher nicht zu.
Die Preiserhöhung muss transparent für den Kunden sein und nachvollziehbar, sowie im Vertrag stehen.

Eine Preiserhöhungen über 5% ermöglicht dem Käufer einen Rücktritt vom Vertrag, so dass keine Kosten entstehen.

Das ist was ich dazu gefunden habe. :)
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Re: Preiserhöhung GTI

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Gepostet: 18.02.2023 - 13:21 Uhr  ·  #19
In dem Jahr, in dem ich auf meinen gewartet habe, gab es auch min. eine Preiserhöhung. Trotz dass diese Erhöhung auch die 6 Monate bis zur Auslieferung überschritten hatte, hat bei mir nie jemand den höheren Preis eingefordert.
Ich denke dass zwar der Händler rein Vertraglich Recht hat, dass die Preisgarantie nur 6 Monate gilt, aber VW scheint bei Lieferzeiten die diese 6 Monate über die Preiserhöhung hinaus gehen darauf zu verzichten den Mehrpreis auch einzufordern.
Ich bin wir nicht sicher, aber es könnte auch sein, dass der Kunde dann vom Kauf zurücktreten könnte.
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Re: Preiserhöhung GTI

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Gepostet: 18.02.2023 - 22:05 Uhr  ·  #20
rein steuerlich würde aber leider der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Anmeldung gelten.

Aber wenn es so beim Finanzamt durchgeht.
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Re: Preiserhöhung GTI

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Gepostet: 19.02.2023 - 10:07 Uhr  ·  #21
Guten Morgen

Lange überlegt ob ich überhaupt was schreiben soll,
Nun , eines ist für mich sehr sicher . Beträgt die Differenz zwischen der Auftragsbestätigung und der Rechnung nach Ablauf von 4 Monaten mehr wie 5% ist der Kunde nicht mehr an den Vertrag gebunden .

Porsche ( konzernmarke ) handelt ab 1.1.23 ebenfalls nicht wie vorher und passt die Haltedauer , die Finzierung und auch die Preisbindung an . Es gibt jetzt einen Unterschied zwischen Quote und bedarf . Details sind hier nicht wichtig .

Wer als Beispiel Ferrari und Mercedes G Modell hernimmt . Dort ist es normal das ALLE preisanpassungen vom Hersteller komplett an den Kunden weitergegeben werden und dort sind ja sehr lange Warte Zeiten normal . Bei einem VW Golf ist das doch eher die Ausnahme und dem Markt , den Markt Teilnehmern geschuldet .

Entscheidend hier bei VW erscheint mir folgendes wichtig :
Was berechnet VW dem Händler ! Ist es der bei Vertragsabschluss bestätigte Kauf seitens VW an den Händler mit den damaligen Preisen für selbigen. Oder wird der Händler mit den neuen Preisen abgerechnet . Der wird dann ,und muss es auch , den höheren Preis berechnen . Immer gilt . Es müssen 4 Monate zwischen Auftragsbestätigung und Bereitstellung liegen bevor das überhaupt geht die Preiserhöhung weiterzugeben .

Nun gibt es noch die theoretische Möglichkeit das der Händler an VW den korrekten Preis bei Vertragsabschluss leistet und trotzdem den höheren Verkaufspreis berechnet . Wird er zu 99% bei Lagerwagen machen . Finde ich auch in Ordnung. Macht er das bei euch ,sprich seinen Kunden, würde ich mir sofort Rechtsbeistand holen und eine Vorstandsbeschwerde an VW vom Anwalt versenden lassen .

Was total positives noch , hatte ja einen MJ 23 GTI . War mega happy. ( okt.22) den hat jetzt ein Freund :joy::joy::joy:
Bin dann ja wieder zum dealer und hab mir einen selber konfigurierten R Performance bestellt . Mir gefielen die Details der jubi Modelle nicht so toll . Ich wollt zum Beispiel black Style . Keine blauen Spiegel usw…

Nun für dieses Auto hab ich am 12 Dezember den Vorschlag erhalten. Ich hab den VK sofort gebeten am Abend zum unterschreiben :writing_hand: zu kommen .
Am 13. gab der die Bestellung ab in der Firma. 15. steht im System war der Auftrag ( barkauf ) durch . Ich bat um schnelle Lieferung am besten im März . Nun im System steht stand Freitag , Auto geht jetzt in Produktion und soll zwischen dem 24.2 und 24.3.2023 beim Händler sein . Ende nächster Woche schauen wir nochmal . Weil zuerst muss der natürlich fertig :white_check_mark: sein und dann noch transportiert .
Deshalb gehe ich doch von frühestens Mitte März aus was mir blendend passt .

Zur Ausstattung. Voll!
Sprich alle hier aufgeführten Möglichkeiten der Verzögerungen sind angeklickt ,

Und :four_leaf_clover::four_leaf_clover::four_leaf_clover::four_leaf_clover::four_leaf_clover:🥳 im Dezember war es ja noch möglich, hab ich ganz zum Schluss aus dem Bauch raus gesagt . Mehr Golf krieg ich sowieso nicht mehr , da kreuzen wir dann schlanke 620 Euro minus erheblichen Nachlass für die plus 3 Jahre Garantie an . War im nachgang eine sehr gute Idee :thumbsup:

Ich hoffe für euch alle das eure Autos , was ich schon schrieb und weiterhin glaube , jetzt dann doch im gesamten schneller kommen werden .

Grüße und eine schönen Sonntag

Das ich mich auf den R freue ist wohl klar .

Wie immer . Nur meine Meinung . Fragt einfach den Händler . Der beantwortet das , denke ich , zu eurer Zufriedenheit. Ich blieb entspannt :relieved:
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