Wollte hier ein paar Dinge klarstellen.
Einerseits darf man, um für Ersatzmobilität in Frage zu kommen, keinen laufenden Leasingvertrag haben, wenn man Einzelabnehmer ist. Ansonsten wird das laufende Fahrezug verlängert. Will der Händler das nicht, dann braucht die Leasinggesellschaft das schriftlich an
leasing-bestand@vwfs.com. Wenn dann abgelehnt wird, bekommt man eigentlich schon direkt den Ersatzwagen. Normalerweise wird dann aber über den Händler hinweg verlängert.
Dann kann es natürlich sein, dass man trotzdem eine Ablehnung bekommt. In diesem Fall den Vertragspartner nach 6 Wochen mit einer zweiwöchigen Frist in Verzug setzen. Dann entsprechend drohen, dass man sich nach Ablauf der Frist anderweitig Ersatzmobilität sucht und sich den Schaden nach Auslieferung zurückholen wird, sofern nicht für Ersatzmobilität gesorgt wird. Das sorgt dann meiner Erfahrung nach dafür, dass man relativ zügig ein Ersatzfahrzeug bekommt.
Gibt natürlich Ausnahmen davon. So ist aber das generelle Prozedere. Habe da in den letzten Wochen mit mehr als genug Mitarbeitern drüber reden müssen. Hätte ich meinen Vorgänger abgegeben ohne die Leasing darüber in Kenntnis zu setzen, dass der Händler mir nicht verlängern will, hätte ich laut der Leasing keinen Ersatzwagen bekommen. Natürlich kann man trotzdem Glück haben und an einen schlampigen Mitarbeiter geraten, der das dann trotzdem genehmigt. Würde ich aber nicht drauf pokern.
Relevant ist übrigens das Datum, das in der Bestätigung steht. Dort steht bei mir bspw., dass das Datum im Bestellformular gelten würde.
Wenn @Haslang gekauft hat, ist davon natürlich vieles irrelevant. Wollte nur meine Erkenntnisse teilen, falls das jemandem hilft.